Metallbalgkupplungen EEx für den Einsatz in explosionsfähiger Atmosphäre
Für die Gefahrenzonen 1/21 und 2/22 besitzen die Metallbalgkupplungen der Reihe BK eine Zulassung nach ATEX 95a. Geregelt wird dies in den ATEX Richtlinien nach der europähischen Norm ATEX 95a.
Generell erfolgt dabei eine Einteilung in 3 Hauptgefahrenzonen.
Zone 0: Bereich, in dem explosionsfähige Atmosphäre als Gemisch aus Luft und brennbaren Gasen, Dämpfen oder Nebeln ständig, über lange Zeiträume oder häufig vorhanden ist.
Zone 20: gilt für Staub/Luft-Gemische unter gleichen Bedingungen.
Zone 1: Bereich, in dem sich bei Normalbetrieb gelegentlich eine explosionsfähige Atmosphäre als Gemisch aus Luft und brennbaren Gasen, Dämpfen oder Nebeln bilden kann.
Zone 21: gilt für Staub/Luft-Gemische unter gleichen Bedingungen.
Zone 2 Bereich, in dem sich eine explosionsfähige Atmosphäre als Gemisch aus Luft und brennbaren Gasen, Dämpfen oder Nebeln normalerweise nicht oder aber nur kurzzeitig auftritt.
Zone 22: gilt für Staub/Luft-Gemische unter gleichen Bedingungen.
Für die Gefahrenzonen 1/21 und 2/22 besitzt die BK-EEx-Metallbalgkupplung eine Zulassung nach ATEX 95a.
Aufbau der BK-EEx-Metallbalgkupplungen
Die BK-EEx-Metallbalgkupplungen sind so gebaut, dass bei einer Funktions- störung der Kupplung eine Funkenbildung und Erwärmung der Kupplungs- oberfläche über die zulässige Oberflächentemperatur hinaus auch bei einer Betriebsstörung nicht erfolgen kann.
Alle Abmessungen der Standardmodelle bleiben erhalten. Die Kupplungs-naben werden generell mit einer Balgbruchsicherung, die sich im Inneren der Kupplung befindet, ausgerüstet. Sie verhindert im Falle eines Balg- oder Klebungsbruchs das Durchdrehen der Klemmnaben.
Erwärmung und Funkenbildung werden so vermieden. Im Schadensfall beträgt die Verdrehung von An- zur Abtriebsseite ± 4°. Generell werden die Klemmnaben nur aus Stahl gefertigt.
ACHTUNG! Eine Überwachung von An- und Abtriebsseite ist unbedingt durchzuführen. Die Abschaltung muss unmittelbar erfolgen.